1909 - Dienstanweisung für die Zugbegleitbeamten
Die vorliegende Dienstanweisung gibt Informationen über die Pflichten derjenigen Beamten, die im Zugbetrieb tätig sind. Es sind dies Zugführer, (Hilfs-)Schaffner, Wagenwärter und Bremser, aber auch der Packmeisterdienst wird betrachtet. Umfangreich ist die Liste der Tarife für Beschädigungen oder Verunreinigungen. Weiterhin ist eine Übersicht über die Stationen enthalten, auf denen ein Arzt erreichbar ist bzw. an denen Krankenhäuser vorhanden sind.