1908 – Arbeitsordnung und Lohnregelung für Rottenarbeiter und Hülfswärter

1908 - Arbeitsordnung und Lohnregelung für Rottenarbeiter und Hülfswärter

Die Arbeitsordnung regelt, unter welchen Voraussetzungen Hilfsarbeiter bei der G.O.E. eingestellt und entlassen werden konnten sowie Arbeitszeiten und Lohngefüge. Den Rottenarbeitern und Hülfswärtern konnte jede Arbeit übertragen werden, auch wenn diese nicht zu ihrem ursprünglich definierten Arbeitsbereich zählte.

1908 - Arbeitsordnung und Lohnregelung für Rottenarbeiter und Hülfswärter - Deckblatt

1908 - Arbeitsordnung und Lohnregelung für Rottenarbeiter und Hülfswärter - Deckblatt

1908 - Arbeitsordnung und Lohnregelung für Rottenarbeiter und Hülfswärter - Inhalt

1908 - Arbeitsordnung und Lohnregelung für Rottenarbeiter und Hülfswärter - Inhalt

1908 - Arbeitsordnung und Lohnregelung für Rottenarbeiter und Hülfswärter - Seite 5

1908 - Arbeitsordnung und Lohnregelung für Rottenarbeiter und Hülfswärter - Seite 5

1908 - Arbeitsordnung und Lohnregelung für Rottenarbeiter und Hülfswärter - Seite 26

1908 - Arbeitsordnung und Lohnregelung für Rottenarbeiter und Hülfswärter - Seite 26