1908 - Arbeitsordnung und Lohnregelung für Rottenarbeiter und Hülfswärter
Die Arbeitsordnung regelt, unter welchen Voraussetzungen Hilfsarbeiter bei der G.O.E. eingestellt und entlassen werden konnten sowie Arbeitszeiten und Lohngefüge. Den Rottenarbeitern und Hülfswärtern konnte jede Arbeit übertragen werden, auch wenn diese nicht zu ihrem ursprünglich definierten Arbeitsbereich zählte.
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