1897 – Dienstanweisung für die Bahnmeister

1897 - Dienstanweisung für die Bahnmeister

Mit einer Ergänzung von 1909

In vier Abschnitten informiert die Dienstanweisung für Bahnmeister über dessen Aufgaben, Pflichten und Befugnisse:

  1. Dienstverhältnisse und Dienstpflichten der Bahnmeister im allgemeinen
  2. Persönliche Obliegenheiten des Bahnmeisters
  3. Verwaltung der Bahnstrecke
  4. Ausübung der Bahnpolizei

Enthalten ist auch eine Ergänzung von 1909.

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1897 Dienstanweisung für die Bahnmeister

1897 Dienstanweisung für die Bahnmeister

 

1897 Dienstanweisung für die Bahnmeister - Inhalt

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1897 Dienstanweisung für die Bahnmeister - Seite 19

1897 Dienstanweisung für die Bahnmeister - Seite 19

 

1897 Dienstanweisung für die Bahnmeister - Anhang 1909

1897 Dienstanweisung für die Bahnmeister - Anhang 1909