1897 - Dienstanweisung für die Bahnmeister
Mit einer Ergänzung von 1909
In vier Abschnitten informiert die Dienstanweisung für Bahnmeister über dessen Aufgaben, Pflichten und Befugnisse:
- Dienstverhältnisse und Dienstpflichten der Bahnmeister im allgemeinen
- Persönliche Obliegenheiten des Bahnmeisters
- Verwaltung der Bahnstrecke
- Ausübung der Bahnpolizei
Enthalten ist auch eine Ergänzung von 1909.
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